Deutscher Journalistenpreis (djp)
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Bedingungen

Wettbewerbsbeiträge müssen in deutscher Sprache in einem Printmedium, von einer Nachrichtenagentur oder durch ein Online-Medium veröffentlicht worden sein (kein Radio/TV). Zugelassen sind sowohl Beiträge, die sich an Fachleute der jeweiligen Branche richten, als auch Artikel für ein breites, wirtschaftsinteressiertes Publikum.

Jeder Journalist bzw. jede Journalistin kann pro Themenressort einen Beitrag einreichen. Er muss zwischen dem 1. Juli des Vorjahres und dem 30. Juni des laufenden Jahres erschienen sein. Finalisten des Vorjahres dürfen sich auf dem Gebiet, in dem sie das Finale erreicht haben, mit zwei Beiträgen bewerben. Nicht zugelassen sind Artikel in Handbüchern und Lexika sowie PR-Texte aus Unternehmens- oder Verbandspublikationen. Jeder Artikel kann für nur einen Themenpreis eingereicht werden, nicht für mehrere Ressorts gleichzeitig. Der Veranstalter behält sich vor, die Zuordnung zu einem bestimmten Thema zu ändern, wenn dies sachlich geboten ist.

Teilnahmeberechtigt sind angestellte Redakteure und hauptberufliche freie Journalistinnen und Journalisten. Einreichungen durch Dritte sind nicht möglich, wohl aber Empfehlungen, aufgrund derer die Autoren gefragt werden, ob sie sich mit dem empfohlenen Beitrag um den Preis bewerben möchten (maximal ein Beitrag je Ressort zusätzlich zu eventuell selbst eingereichten Artikeln). Jeder Journalist und jede Journalistin kann also mit höchstens zwei Artikeln je Themengebiet am Wettbewerb teilnehmen: einer eigenen Einreichung und einem empfohlenen Beitrag. Liegt keine eigene Einreichung vor, sind zwei Empfehlungen möglich. Vorjahresfinalisten können im jeweiligen Ressort dementsprechend mit bis zu drei Artikeln teilnehmen: zwei eigenen  Einreichungen plus einer Empfehlung bzw. drei Empfehlungen, falls sie keinen Artikel selbst eingereicht haben. Eine eventuelle Co-Autorenschaft bei Wettbewerbsbeiträgen anderer Journalistinen und Journalisten wird bei diesen Regeln nicht mitgezählt.

Alle Artikel müssen auf dieser Internetseite über ein elektronisches Einreichungsformular vorgelegt werden. Die eingereichten Beiträge werden anonymisiert und dann von mehr als 100 hochrangigen Jurorinnen und Juroren, aufgeteilt auf die Ressorts, bewertet. Kriterien sind Inhalt, Qualität der Recherche sowie Sprache und journalistischer Stil. Prämiert werden Artikel, die durch vorbildliche Analyse und Darstellung komplexer wirtschaftlicher Zusammenhänge überzeugen, Trends aufspüren und durch das sachkundige Urteil des Autors meinungsbildend wirken.

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Deutscher Journalistenpreis
Kennedyallee 93
60596 Frankfurt/Main

Kurator: Volker Northoff
Telefon +49 (0)69 40 89 80-00
Telefax +49 (0)69 40 89 80-10
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