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Bedingungen
Wettbewerbsbeiträge müssen in deutscher Sprache in einem Printmedium, von einer Nachrichtenagentur oder durch ein Internetportal veröffentlicht worden sein (kein Radio/TV). Zugelassen sind sowohl Beiträge, die sich an Fachleute der jeweiligen Branche richten, als auch Artikel für ein breites, wirtschaftsinteressiertes Publikum.
Jeder Journalist kann pro Themengebiet einen Beitrag einreichen.
Er muss in den zwölf Monaten vor Wettbewerbsschluss am 30. Juni erschienen sein.
Hinweise zu den jeweiligen Themenspektren finden Sie hier.
Nicht zugelassen sind Artikel in Handbüchern und Lexika sowie PR-Texte aus Firmen- oder Verbandspublikationen.
Teilnahmeberechtigt sind angestellte Redakteure und hauptberufliche freie Journalisten. Einreichungen durch Dritte sind nicht möglich, wohl aber Empfehlungen, aufgrund derer der Journalist gefragt wird, ob er mit dem empfohlenen Beitrag am djp teilnehmen möchte (zusätzlich zu einem eventuell selbst eingereichten Artikel).
Jeder Journalist kann mit insgesamt höchstens drei Artikeln je Themengebiet am djp teilnehmen. Dabei wird eine eventuelle Co-Autorenschaft bei einem Wettbewerbsbeitrag eines anderen Journalisten nicht mitgezählt.
Alle Artikel müssen auf dieser Internetseite über ein elektronisches Einreichungsformular vorgelegt werden.
Die eingereichten Beiträge werden anonymisiert und dann von hochrangigen Fachjurys je Themengebiet bewertet. Kriterien sind Inhalt, Qualität der Recherche sowie Sprache und journalistischer Stil. Prämiert werden Artikel, die durch vorbildliche Analyse und Darstellung komplexer wirtschaftlicher Zusammenhänge überzeugen, Trends aufspüren und durch das sachkundige Urteil des Autors meinungsbildend wirken. |